
Zulassungsverfahren - von der Bewerbung zur Immatrikulation
Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind:
- Einreichen des Anmeldeformulars einschließlich der erforderlichen Unterlagen. Die Anmeldung zur Aufnahmeprüfung muss form- und fristgerecht bis zum 15. November für das folgende Sommersemester bzw. bis zum 15. April für das folgende Wintersemester an das Rektoramt der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen gesendet werden.
- Nachweis der künstlerischen Eignung für den gewählten Studiengang durch eine erfolgreich absolvierte Aufnahmeprüfung.
- Nachweis der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Studiengang durch: ein Zeugnis über die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine Erklärung, dass der Bewerber am Verfahren nach der Verordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg über die Begabtenprüfung zur Zulassung an den Hochschulen für Musik des Landes Baden-Württemberg teilnimmt / teilgenommen hat
Für die Teilnahme am Zulassungsverfahren wird eine Anmeldegebühr von € 30,- erhoben. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zu den oben genannten Fristen:
Konto Nr. 917 887 bei der Kreissparkasse Trossingen: BLZ 643 500 70
IBAN: DE 46-6435-0070-0000-9178-87, BIC: SOLA DES1 TUT
Anmeldeformular deutsch (pdf) Anmeldeformular englisch (pdf)
Aufnahmeprüfung
Sie erhalten eine schriftliche Einladung zur Aufnahmeprüfung. Die Aufnahmeprüfungen finden meist im Februar/März für das folgende Sommersemester bzw. Juni/Juli für das folgende Wintersemester statt.
Termine/Fristen
Anforderungen und Beschreibungen der Aufnahmeprüfungen
Zuteilung freier Studienplätze
Ist die Zahl der in den einzelnen Studiengängen zur Verfügung stehenden Studienplätze geringer als die Zahl der Bewerber mit bestandener Aufnahmeprüfung, so findet ein Zuteilungsverfahren statt. Wird ein Bewerber nach bestandener Aufnahmeprüfung nicht zum Studium zugelassen, so behält das Prüfungsergebnis für die darauffolgenden drei Zulassungsverfahren (insgesamt zwei Jahre) seine Gültigkeit und berechtigt den Bewerber zur Teilnahme an den innerhalb dieses Zeitraums stattfindenden Zuteilungsverfahren. Hierfür ist lediglich ein schriftlicher Antrag mit den erforderlichen Unterlage fristgerecht einzureichen. Wird die Aufnahmeprüfung wiederholt, wird allein das Ergebnis der Wiederholungsprüfung berücksichtigt. Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich auf alle Prüfungsteile.
Immatrikulation
Zugelassene Studienbewerber werden durch die Immatrikulation Mitglieder der Hochschule. Die Immatrikulation muss innerhalb einer im Zulassungsbescheid mitgeteilten Frist im Studentensekretariat erfolgen. Sie setzt die Vorlage der Bescheinigung über eine ausreichende Krankenversicherung und die Einzahlung des Studentenwerksbeitrags, des Verwaltungskostenbetrags und der Studiengebühren voraus. Bei ausländischen Studierenden ist zusätzlich der Nachweis einer Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke (Visum) erforderlich. Wird die Immatrikulation nicht unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen in dieser Frist vorgenommen, so kann die Zulassung widerrufen werden. Die Immatrikulation gilt für ein Semester und wird durch die Rückmeldung erneuert.
Weitere Informationen
sowie den detaillierten Satzungstext über das Zulassungsverfahren finden Sie in der Satzung über Zulassung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation: Immatrikulationssatzung (pdf)
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