
Aktuelle Informationen Studiengebühren ab SS 2012
Die Landesregierung hat ihre Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg beschlossen. Bislang müssen die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge - das sind weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einem Bachelor-Studiengang aufbauen - pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren wurden letztmals zum Wintersemester 2011/ 12 erhoben. Ab dem Sommersemester 2012 zahlt das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird.
Nichtkonsekutive Masterstudiengänge sowie Konzertexamen unterliegen der Gebührenpflicht laut Satzung.
Tabelle Studiengebühren und Anträge auf Befreiung Studiengebühren für nicht konsekutive Masterstudiengänge und Konzertexamen unter:
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